Gutachten

  • ABE Eine Allgemeine Betriebserlaubnis wird vom Kraftfahrtbundesamt ausgestellt und besagt, dass das Tuningteil nach dem Anbau keiner Prüfstelle (TÜV, Dekra, etc.) vorgeführt werden muss. Es muss also keine Änderungsabnahme / Anbaubestätigung durchgeführt werden. Das Anbauteil ist somit eintragungsfrei. Die ABE muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
    TÜV-Freigabe Eine TÜV-Freigabe wird von Typ-/Teileprüfstellen, die durch das Kraftfahrtbundesamt zur Erstellung von Gutachten akkreditiert wurden, ausgestellt und besagt, dass das Tuningteil nach dem Anbau keiner Prüfstelle (TÜV, Dekra, …) vorgeführt werden muss. Es muss also keine Änderungsabnahme / Anbaubestätigung durchgeführt werden. Das Anbauteil ist somit eintragungsfrei. Die TÜV-Freigabe muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
    TÜV-Teilegutachen Ein TÜV-Teilegutachten wird von Typ-/Teileprüfstellen, die durch das Kraftfahrtbundesamt zur Erstellung von Gutachten akkreditiert wurden, ausgestellt und besagt, dass das Tuningteil nach dem Anbau einer Prüfstelle (TÜV, Dekra, …) vorgeführt werden muss. Diese Prüfstelle führt eine einfache, preiswerte Änderungsabnahme / Anbaubestätigung (§ 19 Abs. 3 StVZO) durch. Bei der Änderungsabnahme / Anbaubestätigung wird kein Fahrzeugbrief benötigt, somit auch für Leasing-/Finanzkauf-Fahrzeuge kein Problem.
    Materialgutachten Ein Materialgutachten (auch Festigkeitsgutachten genannt) sagt aus, dass das verwendete Material hinsichtlich Bruch- und Splitterverhalten geprüft wurde. Es muss eine Einzelabnahme (§ 19 Abs. 2 und § 21 StVZO) bei dafür berechtigten Prüfstellen durchgeführt werden. Die Kosten für eine Einzelabnahme orientieren sich am Prüfaufwand.
    Die Eintragung kann vom Prüfer auch abgelehnt werden.

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