ABE

  • Eine Allgemeine Betriebserlaubnis wird vom Kraftfahrtbundesamt ausgestellt und besagt, dass das angebaute Teil nach dem Anbau keiner Prüfstelle (TÜV, Dekra, etc.) vorgeführt werden muss. Es muss also keine Änderungsabnahme / Anbaubestätigung durchgeführt werden. Das Anbauteil ist somit eintragungsfrei. Die ABE muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

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