• Die Abgasrückführung dient dem Zweck, den Ausstoß von sogenannten Stickoxiden (NO sowie NOx), welche bei der Verbrennung entstehen, zu verringern.
    Bei einem Benzinmotor liegt das Hauptaugenmerk darauf, den Benzinverbrauch zu senken, während beim Dieselmotor das Ziel darin liegt, Emissionen, insbesondere von Stickoxiden, zu vermindern.

    Dies wird dadurch bewerkstelligt, dass im Teillastbereich der Ansaugluft ein gewisser Teil der verbrannten Abgase, welche auch immer einen Teil unverbrannten Treibstoffs enthält, erneut zugeführt wird, die dann erneut verbrannt werden. Dies führt zu weniger Abgasvolumen. Im Volllastbereich werden keine Abgase rückgeführt.


    Das AGR kann erhebliche Problemen im Fahrbetrieb verursachen; die Abgasrückführung neigt besonders beim Diesel zum verrussen; welches im ungünstigsten Fall das Ventil nicht mehr schliessen lässt.

    Obgleich ein deaktiviertes AGR bei der AU nicht nachweisbar ist, ist das Deaktivieren des AGR verboten, da sich hier das Abgasverhalten verändert. Dies kann im ungünstigsten Fall nicht nur ein Erlöschen der BE bedeuteten, sondern auch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen.

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