Seit 1.1.1990 in Deutschland zugelassene Fahrzeuge müssen eine automatischen Leuchtweitenregulierung besitzen. Für importfahrzeuge gibt es in engen Rahmen Ausnahmegenehmigungen.
Zumeist sind Leuchtweitenregulierungen elektrisch mit Stellmotoren ausgeführt; in einigen wenigen älteren Fahrzeugen (Volvo 440 sowie einige BMW-Modelle) wurde ein geschlossenes hydraulisches System verbaut, das leider im Laufe der Jahre Flüssigkeit verliert und nicht nachgefüllt werden kann.
Eine defekte LWR ist bei der HU ein erheblicher Mangel.